Informationen
Allgemeine Informationen zu Feuerwerken


    Schutzabstand

  • Die Einhaltung von Sicherheitsabständen zum Publikum oder brandgefährdeten Objekten hat bei uns oberste Priorität. Sicherheitsabstände werden bei uns bereits in der Planung berücksichtigt. Die Art der eingesetzten Effekte richtet sich dabei nach den zur Verfügung stehenden Sicherheitsabständen.

    Ist ein großer Sicherheitsabstand möglich, können hoch aufsteigende Effekte genutzt werden. Ist die Entfernung zwischen Publikum und Feuerwerk geringer, werden Effekte mit geringen Steighöhen verwendet. Diese sind manchmal sogar imposanter als Höhenfeuerwerkseffekte.

    Die von uns eingehaltenen Schutz­abstände bei Einsatz von Effektkörpern der Kategorie 4 entsprechen mindestens dem “Leitfaden zu Sicherheits­maßnahmen für das Verwenden von Feuerwerk der Kateogorie 4” der BAM.

    Fachkunde

  • Inzwischen blicken unsere erfahrensten Pyrotechniker auf über 20 Jahre als staatlich geprüfte Pyrotechniker nach §20 des Sprengstoffgesetzes (Erlaubnis­scheininhaber) zurück. Bei Aufbauarbeiten werden wir durch fachkundige und routinierte Helfer unterstützt.

    Versicherung

  • Der einzige Schaden, den wir bislang bei unseren zahlreichen Feuerwerken verursacht haben, war eine beschädigte Leuchtreklame durch ein kleines Teil einer Effekthülse. Solche und andere Schäden sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben für Elaubnisinhaber nach §7 des Sprengstoffgesetzes über Versicherungen abgesichert.

    GEMA-Gebühren

  • Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Feuerwerken mit Musik gegebenenfalls GEMA-Gebühren anfallen. Diese sind zu Lasten des Veranstalters. Sprechen Sie darauf Ihren Veranstaltungs-DJ an.

    Bundesweite Durchführung

  • Prinzipiell führen wir Feuerwerke bundesweit durch. Bei einem größeren Auftrag fallen Fahrtkosten weniger ins Gewicht als bei einem kleineren Auftrag. Bei kleineren Feuerwerken weisen wir darum gegebenenfalls Anfahrtskosten aus oder vermitteln Ihnen einen regional ansässigen Kollegen. Die Komplett­angebote für Privatkunden sind in Berlin-Brandenburg buchbar.

    Gebühren

  • Wird ein Feuerwerk von uns bei der zuständigen Behörde angezeigt, so fallen regional unterschiedliche Gebühren an. Diese gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Hochzeits- oder Jubiläums­feuerwerken für Privatkunden sind je nach gewähltem Komplettangebot die Gebühren bis zu einem gewissen Betrag inklusive.

    Brandschutz

  • “Wir lassen nichts anbrennen, was nicht brennen soll!” - Diesem Motto werden wir bereits bei der Plaung durch Effektauswahl und bei Aufbau und Durchführung durch geeignete Brandschutzmaßnahmen gerecht. Nach dem Abbrand halten wir eine Stunde Brandwache.

    Regen & Wind

  • Regnet es, zünden wir nach alter Tradition einen Böller, damit am nächsten Tag wieder die Sonne scheint. Wir ziehen uns Regenjacken an und das Feuerwerk wird wasserdicht eingepackt. Bei Regen findet Ihr Feuerwerk also statt. Bei Wind werden Sicherheitsabstände gemäß geltender Richtlinien angepasst. Ferner ersetzen wir Effekte bei denen die Gefahr von Funkenflug besonders groß ist durch andere mit geringerem Gefährdungspotenzial.

    Uhrzeit

  • Sylvester/Neujahr: verschieden Januar, Februar, März (bis zum letztem Sonntag): bis 22:00 Uhr April: bis 22:30 Uhr Mai, juni, Juli: bis 23:00 Uhr August, September, Oktober (bis zum letzten Sonntag): bis 22:30 Uhr November, Dezember: bis 22:00 Uhr Bei öffentlichem Interesse können kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen auch spätere Zeitpunkte ermöglichen.

    Überraschung

  • Soll das Feuerwerk ein Überraschungs­feuerwerk werden, versuchen wir dies möglich zu machen, sofern der Ort es zulässt. Sprechen Sie uns an!

    Referenzen

  • Unsere Auftraggeber werden stets vertraulich behandelt. Auf Nachfrage senden wir Ihnen gerne eine Liste mit ausgewählten Referenzen zu.

    Zünden

  • Zum Zünden verwenden wir weder Feuerzeug noch Streichholz. Ein jeder Effekt wird über einen elektrischen Zünder computergesteuert gezündet. Wir nutzen eines der zuverlässigsten und modernsten Zündsysteme des österreichischen Spezialisten EXPLO-Zündtechnik.

    Absperrung

  • Beim Aufbau und Abbrand sind Schutzabstände einzuhalten. Dazu muss der Aubau- und Abbrandplatz abgesperrt werden. Je nach Größe und Art der Veranstaltung sperren wir den Platz selbst oder legen mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Zuständigkeiten fest.

    Sonne & Waldbrandstufe

  • So schön ein strahlendblauer Himmel ist, insbesondere in den Sommermonaten wünschen wir uns manchmal ein wenig Regen.

    Je nach nach Waldbrandstufe müssen in Trockenperioden zusätzliche Brandschutzmaßnahmen getroffen werden und manchmal dürfen wir das Feuerwerk nicht mehr durchführen. In diesem Fall entstehen für Privatkunden lediglich Kosten in der Höhe bereits angefallener Gebühren.

    Feuerwerk auf dem Wasser

  • Prinzipiell lässt sich ein Feuerwerk auch vom Wasser abschießen. Dabei bauen wir das Feuerwerk auf schwimmenden Pontons bzw. Plattformen auf. Je nach Ort ist dies allerdings mit einem längeren Genehmgungsverfahren und höheren Gebühren verbunden.

    Für nicht zu große Feuerwerke auf Teichen und kleinen Seen verfügen wir über eigene Schwimmplattformen. Bei Feuerwerken auf Bundeswasserstraßen, großen Seen oder dem Meer sind Pyrotechniker auf Schiffe angewiesen, die für den Transport von Pyrotechnik auf dem Wasser zugelassen sind. Ein solches Schiff zu mieten, lohnt sich erst bei großen Feuerwerken.

    Wird ein Feuerwerk am Ufer abgebrannt, so gelten auch hier besondere Schutzabstände und das Bundesschiffahrtsamt muss gegebenenfalls eine Genehmigung erteilen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

    Zustimmung des Eigentümers

  • Um ein Feuerwerk durchführen zu können, benötigen wir immer das Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes, auf dem das Feuerwerk abgebrannt wird. Bei öffentlichen Grundstücken muss die Stadt oder Gemeinde zustimmen.